Allgemeine Geschäftsbedingungen

Deine Fotobox am Bodensee

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Maßgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültig ist. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur dann, wenn sie schriftlich anerkannt werden.

Sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie zur Kenntnis nimmt, oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit der Annahme des Angebots.

§ 2 Mietgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung der Fotobox gegen Entgelt.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

Nach Zugang einer Anfrage erhält der Mieter unsere Fotobox-Checkliste und ggf. ein individualisiertes Angebot. Der Mietvertrag kommt erst nach Auftragsbestätigung durch den Vermieter zustande. Sollte eine Anzahlung vereinbart worden sein, so gilt die Buchung der Dienstleistung erst mit vollständiger Bezahlung der Anzahlung als bestätigt.

Für Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend.

Zusicherungen und Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, etc.), gleich welcher Übermittlungsart (fernmündlich, elektronisch, etc.) bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

§ 4 Einsatzdauer, Zugang zu den Räumlichkeiten

Die Einsatzdauer ist im Mietvertrag festgelegt. Die Fotobox wird vor dem vereinbarten Einsatzzeitraum aufgebaut und nach dem Einsatz wieder abgeholt. Hierfür wird ca. eine Stunde benötigt. Der Mieter wird den Vermieter bei der Erbringung seiner Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen und duldet den Zugang zum Aufstellungsort der Geräte und den Aufenthalt des Personals während der Veranstaltung bis zum Ende und Abbau der Geräte.

Für den Zugang in Räumlichkeiten Dritter sorgt der Kunde im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten, die dem Vermieter angezeigt wird. Notwendige Genehmigungen zur Anfahrt in z. B. verkehrsberuhigte Bereiche oder Messen sowie evtl. Eintrittskosten oder notwendige Ausweise sind vom Mieter zu tragen und dem Vermieter rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

§ 5 Anforderungen an den Einsatzort

Die Fotobox kann ausschließlich in Innenräumen betrieben wreden. Benötigt wird ein Stromanschluss 230 V. Für die Stromquelle und Kosten ist der Kunde verantwortlich. Es werden etwa 3 x 3 Meter Platz benötigt. Das Hintergrundsystem hat eine Breite von 2,70 m. Bei weniger Platz oder auf Wunsch ist auch ein Einsatz ohne Hintergrundsystem möglich.

§ 6 Rechnung und Zahlung

Mit Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 100 € fällig.

Die vollständige Mietgebühr ist fällig bei Anlieferung der Fotobox. Die Zahlung der Mietgebühr erfolgt auf Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach der Veranstaltung. Die Mietgebühr ist das Entgelt für die vereinbarte Leistungspaket. Sollte auf Wunsch des Mieters die Einsatzzeit am Veranstaltungstag verlängert werden, erfolgt eine Nachberechnung der Vergütung nach den zum Veranstaltungsdatum gültigen Tarifen.

Abweichende Anfangs- und Endzeiten durch Veranstaltungsverschiebungen sowie Mehrzeiten oder zusätzliche (Warte-)Zeiten werden nachberechnet und sind vom Mieter zu bezahlen.

Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht ausgewiesen.

§ 7 Unvollständige Leistungserbringung

Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens des Vermieters beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den vereinbarten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.

Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten des Mieters beruhen oder durch deren Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die Ansprüche des Vermieters aus dem Vertrag unberührt.

Bei Leistungsstörungen durch technische Probleme bemüht sich der Vermieter um schnellstmögliche Beseitigung. Sollten diese nicht möglich sein, wird nur die erbrachte Leistung abgerechnet; eine Nacherfüllung entfällt. Eine Mangelbeseitigung durch den Kunden ist ausgeschlossen.

Der Vermieter ist zur sofortigen Wegnahme seiner Geräte berechtigt, wenn ihm aus wichtigem Grund durch Verschulden des Kunden oder dessen Veranstaltungsteilnehmer ein Verbleib nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde oder die Veranstaltungsteilnehmer die Geräte nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung des Vermieters gebrauchen oder die Geräte erheblich gefährdet sind. Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Widerrufsrecht für Mieter

Der Mieter kann seine Buchung innerhalb von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 14 Tage vor dem Buchungstermin. Die Frist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung. Der Widerruf ist zu richten an:

Patrick Bottlang
Zum Mühlsberg 4
78315 Radolfzell
E-Mail: hallo@fotokischte.de

oder die im Impressum genannte ladungsfähige Adresse.

§ 9 Kündigung durch den Mieter

Der Mieter hat die Möglichkeit den Mietvertrag zu kündigen. Hierbei werden folgende Stornogebühren erhoben:

1-14 Tage vor dem Buchungstermin: 50 % des Mietpreises

15-30 Tage vor dem Buchungstermin: 40 % des Mietpreises

30-100 Tage vor dem Buchungstermin: 100 €

> 100 Tage vor dem Buchungstermin: 10 %

Vertragliche Kundenwünsche (Sonderleistungen, Sonderanfertigungen) sind stets in voller Höhe zu zahlen, soweit der Vermieter deren Erbringung nachweisen kann. Abweichungde Stornogebühren müssen in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden.

§ 10 Haftung, Haftungsausschluss, Gefahrübergang

Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit dem Aufbau der Fotobox an den Mieter über.

Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Fotoboxnutzung stehen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere im Hinblick auf erwartete Verwendungen der Fotografien, wird vom Vermieter nicht übernommen.

Der Mieter ist selbst für die Sicherung der Fotos nach der Veranstaltung verantwortlich. Für einen Datenverlust während des gesamten Mietzeitraums kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.

Der Mieter trägt die Verantwortung für die Fotobox und überlassenem Zubehör von der Anlieferung bis zur Rückgabe und haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit entstehen. Wird die Fotobox, Bestandteile hiervon oder gemietetes Zubehör gestohlen bzw. gehen die Mietobjekte verloren, haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des jeweiligen Mietgegenstandes. Der Mieter haftet mit der gleichen Maßgabe auch für Beschädigungen oder Diebstahl der Mietgegenstände durch seine Veranstaltungsteilnehmer.

Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden.

§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte, Zuverfügungstellung des Bildmaterials, Datenschutz

Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers einer Fotografie (des Bildmaterials). Der Mieter muss sich bei diesem um die Befugnis bemühen, das Bildmaterial verwenden zu dürfen. Das umfasst die Befugnis zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials. Ansprüche oder Rechte betreffend das Bildmaterial seitens des Vermieters bestehen nicht.

Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Mieter ist somit auch dafür zuständig, die Veranstaltungsteilnehmer über die weitere Verwendung des Bildmaterials aufzuklären und diesen bei Nichteinwilligung die Verwendung der Fotobox zu untersagen. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial. Das Bildmaterial wird vom Vermieter weder gesichtet noch geprüft.

Das Bildmaterial wird dem Mieter per Link (z. B. OneDrive) oder in vergleichbarer Weise zur Verfügung gestellt. Wird der Link an Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Personen weitergeleitet, trägt der Mieter hierfür die Verantwortung. Nach Abruf der Daten bzw. nach der vertraglich vereinbarten Frist werden diese beim Vermieter gelöscht.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder ergänzungsbedürftige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Regelung zu ersetzen, die der angestrebten Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. 

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